Mäuse

Mäuse sind durchaus sympathische und niedliche Artgenossen und auch sehr nützlich in freier Natur. Im Haus allerdings können Sie erhebliche Schäden anrichten oder hygienische Katastrophen herbeiführen. Verunreinigung und Zerstörung von Nahrungsmitteln. Zerstörung von Dämmstoffen und Geruchsentwicklung. Urin und Kot sind die unangenehmen Hinterlassenschaften der Tiere.

Durch den Kot der Tiere können Krankheiten übertragen werden. Hantavirus ist vielen Menschen durch die Medien ein Begrifff. Der Virus kann durch Mäusekot übertragen werden. Deshalb gelten Mäuse je nach Auftreten als Gesundheits-, Hygiene-, Material- und Vorratsschädling.

Sie haben Mäuse entdeckt? Das sind die sieben wichtigsten Schritte:

Dokumentieren Sie den Mäusebefall

Ob im Keller, auf dem Hof, auf dem Dachboden, im Hausflur oder in der Wohnung – notieren Sie, wo und wann Sie Mäuse oder Hinweise auf einen Befall gesichtet haben, Nagespuren, Mäusenester, Laufwege.

Wenn möglich, machen Sie Aufnahmen der Exkremente, typisch sind 3 bis 8 Millimeter große Kotpillen. Der Fachmann kann erkennen, ob es sich tatsächlich um Mäuse handelt. In Frage kommen auch Marder oder Ratten, die sich eingenistet haben könnten. Informieren Sie Nachbarn, die ebenfalls die Augen offenhalten können.

Informieren Sie die Hausverwaltung über die Schädlinge

Schädlingsbekämpfung ist allein Sache des Vermieters. Er ist verpflichtet umgehend tätig zu werden und für die Kosten aufzukommen. Je genauer Sie Auskunft geben, desto besser und schneller kann er aktiv werden.

Fordern Sie die sofortige Bekämpfung der Mäuse

Achten Sie darauf, dass Sie nachweisen können, wann dem Vermieter oder der Hausverwaltung die Mängelanzeige mit angemessener Frist zur Beseitigung zugestellt worden ist. Das Amtsgericht Bremen urteilte: Kommt der Vermieter dieser Aufforderung nicht nach, so kann der Mieter in Eigeninitiative einen Fachbetrieb beauftragen und die Aufwendungen hierfür vom Vermieter zurückfordern. Lassen Sie sich in dem Fall hierzu von Mieterverbänden oder der Verbraucherzentrale beraten.

Besser keine Schädlingsbekämpfung in Eigeninitiative

Hausmittel wie Pfefferminze oder Mottenkugeln wirken nicht, Käsefallen sind ebenfalls keine hilfreiche Maßnahme. Zudem ist die Aufgabe des Vermieters, sich um die fachkundige Schädlingsbekämpfung zu sorgen. Zögern Sie nicht, ihn frühzeitig darauf hinzuweisen. Abwarten bringt nicht. Im Gegenteil: Mäuse vermehren sich schnell. Ein kleiner Mäusebefall kann in kurzer Zeit zur Mäuseplage werden.

Entziehen Sie den Mäusen die Nahrungsgrundlage

Sie können als Mieter – auch zur Prävention – jedoch darauf achten, dass die Mäuse keine Essensreste und tierische Abfälle in Haus und Garten finden, etwa indem Sie Müllsäcke fest verschließen und den Kompost mit einem engmaschigen Draht sichern.

Die nahrhaften Körner in Vogelhäuschen sind leider auch für Mäuse eine hervorragende Futterquelle. Wenn Sie Vögel füttern möchten, nutzen Sie besser schwer erreichbare Futterbälle.

Besonders in Herbst und Winter sollten alle Türen und Fenster zum Garten oder Hof geschlossen sein. Löcher und Zwischenräume können mit Eisenwolle verstopft werden. Mäuse können sich schon durch bleistiftdicke Löcher zwängen.

Halten Sie sich fern von Mäusekot

Die Mäusebekämpfung und die Reinigung der befallenden Räume sollten von Profis durchgeführt werden. Wenn Sie der Kot zu sehr beeinträchtigt und Sie nicht warten möchten, bis der Kammerjäger kommt, tragen Sie beim Entfernen eine Schutzmaske. Anschließend reinigen Sie die Hände gründlich und lüften den Raum.

Wenn nichts passiert: Miete mindern wegen des Mausbefalls

Mäuse im Haus beeinträchtigen den Nutz- und Wohnwert einer Immobilie. Sie haben als Mieter oder Mieterin ein Anrecht auf „mausfreies“ Wohnen. Deshalb können Sie nach einer angemessenen Frist die Miete mindern. Wie viel, hängt unter anderem vom Ausmaß des Befalls ab. Vereinzeltes und seltenes Auftreten einer Hausmaus gilt noch als akzeptabel und nicht als Mangel. Sie können auch die Miete mindern, wenn der Vermieter bereits mehrfach einen Schädlingsbekämpfer beauftragt hat. Der Vermieter muss immer wieder tätig werden, wenn ein Mäusebefall auftritt.

Eine Mäuse-Bekämpfung

Eine Mäuse-Bekämpfung durch die professionellen IHK geprüften Schädlingsbekämpfer der Blatta GmbH sollte immer dann in Erwägung gezogen werden, wenn Mäuse Ihr Haus oder Unternehmen als Behausung ausgewählt haben. Die Art der Bekämpfung erfolgt in Absprache mit Ihnen als Kunden, je nach Stärke des Befalls und der Umgebung und Lebensbedingungen.

Erstellen der Bekämpfungstrategien

Wir erstellen Bekämpfungstrategien, die auf Ihre Mäuseproblematiken zugeschnitten sind. Ob Fallen ohne Giftstoffe oder mit Ködern, ob ökologisch oder konventionell. Mäusebekämpfung ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben in der Schädlingsbekämpfung. Man muss die Biologie der Tiere verstehen und ihr Verhalten kennen. Wir helfen Ihnen bei Ihrem Mäuseproblem.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Mäuseproblem

Mäuse selber zu bekämpfen führt oft zu noch mehr Problemen und Schäden. Falsche Bekämpfungsmaßnahmen durch Laien können die Mäuseplage noch verstärken. Mäuse sind intelligente Wesen, die hoch springen können, Hauswände hochlaufen können und jede noch so kleine Öffnung nutzen, um sich in Ihrem Haus einzunisten. Gerade jetzt zur Winterzeit zieht es die Mäuse in die Häuser der Menschen. Die Mitarbeiter der Blatta GmbH sind in den meisten Fällen im 2. Beruf ausgebildete Handwerker, so dass wir bauliche Mängel erkennen und Vorschläge für die Vorbeugung des Eindringens von Mäusen geben können. Gehen Sie keine gesundheitlichen Risiken ein für sich und Ihre Lieben. Rufen Sie (Tel.: 040-22858847) die professionellen IHK geprüften Schädlingsbekämpfer der Blatta GmbH an. Wir helfen Ihnen bei Ihrem Mäuseproblem (Tel.: 040-22858847). Es ist günstiger als Sie denken. Kompetent und persönlich sind wir für Sie da. Wir beraten Sie gerne rund um alle Schädlingsfragen.